Jetzt in Ladelösungen investieren

Elektromobilität spielt in der Schweiz eine immer grössere Rolle. Die Zahl der neuzugelassenen Elektroautos steigt kontinuierlich. Im Jahr 2023 wurden über 53’000 rein elektrisch betriebene Fahrzeuge in der Schweiz immatrikuliert – das entspricht einem Anteil von 20,7% aller neuen Personenwagen. Diese Zahlen sind beeindruckend und führen dazu, dass auch Immobilienbesitzerinnen und -besitzer sich mit dem Thema E-Mobilität stärker konfrontiert sehen. Von ihnen wird erwartet, dass sie den Mieterschaften eine möglichst verlässliche und mit den Eigenschaften des Gebäudes funktionierende Ladeinfrastruktur zur Verfügung stellen.

Wer seine Immobilien auf den neuen Mobilitätsbedarf umrüstet, hat durchaus Vorteile, denn eigene Ladestationen anzubieten, steigert den Wert der Immobilie nachhaltig.

  • LADESTROM, ein Produkt der regionalen Energieanbieter, ist eine einfache und gesamtheitliche Ladelösung für Mehrfamilienhäuser.
  • LADESTROM besteht aus einer Basisinstallation und aus erweiterbaren Ladestationen, die sich flexibel an die Anzahl der E-Autos in Ihrer Einstellhalle anpassen lassen.
  • Die an der Ladestation bezogene Energiemenge wird der Kundschaft im Versorgungsgebiet der NetZulg AG individuell auf der Stromrechnung ausgewiesen und verrechnet.
  • Das integrierte Lastmanagement optimiert die Ladeleistung und vermeidet in vielen Fällen teure Verstärkungen des Hausanschlusses.
  • Die Ladelösung steigert den Wert der Liegenschaft.
  • LADESTROM ist kombinierbar mit der Abrechnungslösung DachStrom der NetZulg AG zur gemeinsamen Nutzung von Sonnenstrom.



Kantonaler Förderbeitrag in Einstellhallen nicht öffentlicher Parkplätze

Seit dem 1. Januar 2024 werden Einstellhallen vom Kanton Bern mit einem Betrag von CHF 250.00 pro erschlossenen Parkplatz gefördert. Unterstützt wird die Basisinfrastruktur zum Laden von Elektrofahrzeugen auf nicht öffentlichen Parkplätzen in bestehenden Einstellhallen, die vor dem 1. Januar 2023 rechtskräftig bewilligt wurden und die Ausrüstung für mindestens zehn Parkplätze beinhaltet. Als Basisinfrastruktur gilt die fest mit einer Einstellhalle verbundene Elektroinfrastruktur, an welche die einzelnen Ladestationen angeschlossen werden können. Die Basisinfrastruktur sieht folgende Elemente vor: Netzanschluss, Unterverteilung Elektroinstallation (inkl. Sicherungen, Zähler und Lastmanagement), Stromverteilung (Flachbandkabel oder Stromschiene) und Kommunikationsinfrastruktur, was der Ausbaustufe C1 «Power to garage» des Merkblattes SIA 2060 entspricht.

 

Bedingungen und Auflagen für die Förderung

Die neue Basisinfrastruktur ist förderberechtigt, wenn sie über ein Lastmanagementsystem verfügt. (Das ist bei der Ladelösung LADESTROM der NetZulg AG der Fall.)
Für jede Einstellhalle kann nur einmal ein Gesuch gestellt werden.

  • Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35% der Anlagekosten.
  • Nicht anrechenbar sind Investitionen in zusätzliche bauliche Massnahmen zur Installation oder zum elektrischen Anschluss der Ladestation sowie Kosten für Bewilligungen, Planung und Betrieb.
  • Beiträge über CHF 200’000 werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Später eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt..
  • Beitragszusicherungen sind ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
 

Vorgehen

  • Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
  • Bauvorhaben ausführen.
  • Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
 

Machen Sie Ihre Einstellhalle fit für die Elektromobilität

Die NetZulg AG ist Ihre Partnerin und berät und unterstützt Sie bei den Themen

  • Ladestationen (Kauf oder Miete) für Mehrfachparkplätze
  • Abrechnungssysteme, Inkasso und App-Anbindungen
  • Installation, Wartung und Unterhalt von Ladestationen
  • Lastmanagement
  • elektrische Installationen (Beratung)

Erstberatung

Bei einer für Sie kostenlosen Erstberatung zeigen wir Ihnen Optionen und erklären die verfügbaren Ausbaustufen.

Vorprojekt

Bei der Erarbeitung des Vorprojekts unterstützen wir Sie bei der Netzanalyse, der Machbarkeitsprüfung und der Angebotsanfrage.
Online-Anfrage LADESTROM



Was ist das «SIA 2060»-Merkblatt?

Das kostenpflichtige Merkblatt SIA 2060 des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) fungiert als Leitfaden für die Planung und Realisierung von Ladeinfrastruktur in Gebäuden. Es wurde erstmals am 1. Juni 2020 in Kraft gesetzt. Das Hauptziel besteht darin, unnötig hohe und fehlerhafte Investitionskosten zu vermeiden und die Voraussetzungen für Elektromobilität zu erfüllen. Die Richtlinien gelten sowohl für Neubauten als auch für Parkplätze an bestehenden Gebäuden, die umfassend saniert werden.

Detaillierte Informationen zur Erweiterung von Ladestationen für Zweirad- und Vierradfahrzeuge sind im Merkblatt enthalten. Es bietet auch Anleitungen für die Planung und Umsetzung. Dabei werden insgesamt vier Ausbaustufen von A bis D unterschieden (wobei Ausbaustufe C zwei Unterkategorien beinhaltet). Ein kostenloser Online-Konfigurator steht zur Verfügung, um bei der Dimensionierung der Ladelösung zu helfen und sicherzustellen, dass alle Anforderungen des Merkblatts SIA 2060 erfüllt werden.

Ausbaustufe A: Pipe for power
Diese Stufe dient der Einrichtung von Ausbaureserven und muss für 100% der Parkplätze in Neubauten realisiert werden. Sie umfasst eine leere Leitungsinfrastruktur (Leerrohre und Kabeltragsysteme) für Elektrizität und Kommunikation sowie Platzreserven für die elektrischen Schutzeinrichtungen und Stromzähler.

Ausbaustufe B: Power to building
In dieser Stufe wird die Anschlussleitung (Gebäudezuleitung) eingerichtet. Stufe B soll für mindestens 60% der Parkplätze umgesetzt werden, wobei der Zielwert jedoch bei 80% liegt.

Ausbaustufe C1: Power to garage
Die Stufe C1 umfasst den Ausbau der Stromzuleitung bis drei Meter an den Standort der künftigen Ladestation heran, inklusive des Einbaus der elektrischen Schutzeinrichtungen und allfälliger Kommunikationsverkabelung. Um später einen Ladeplatz aufzurüsten, muss die Zuleitung bis direkt an den Standort der Ladestation erweitert und die Ladestation selbst installiert werden.
Mindestens die Umsetzung dieser Ausbaustufe ist erforderlich, um die Fördermittel des Kantons zu erhalten.

Ausbaustufe C2: Power to parking
Bei der Stufe C2 wird die Stromzuleitung direkt bis zum finalen Standort der Ladestation verlegt, ebenfalls inklusive des Einbaus der elektrischen Schutzeinrichtungen und allfälliger Kommunikationsverkabelung. Hier muss lediglich die Ladestation selbst nachgerüstet werden.

Ausbaustufe D: Ready to charge
Die letzte Ausbaustufe beschreibt den finalen Ausbau einer Ladestation. Bei einem Neubau muss ein Einfamilienhaus im Minimum mit einer betriebsbereiten Ladestation und ein Mehrfamilienhaus mit mindestens zwei Ladestationen ausgerüstet werden. Bei grösseren Immobilien gilt es, wenigstens 20% der Parkplätze mit betriebsbereiten Ladestationen auszustatten.

 

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